Allgemeine Schulbedingungen
Paragraph 1:
Eltern und Erziehungsberechtigte der Schüler sollten mit der Schulleitung zusammenarbeiten, sofern sie dazu aufgefordert werden, Auskunft über das Verhalten ihrer Kinder zu erteilen, sei es im Hinblick auf Abwesenheit, Benehmen oder Schulunterricht.
Paragraph 2:
Wenn der Schüler Fehlverhalten zeigt, im Unterricht unaufmerksam ist, die anderen stört oder Unruhe stiftet, die zur Beeinträchtigung des normalen Unterrichtsablaufs führen würde, ist der Lehrer berechtigt, ihn nach der zweiten Abmahnung vom Unterricht auszuschließen und den Vorfall der Schulleitung zu melden. Falls dies nicht zum Erfolg führt, wird der Erziehungsberechtigte des Schülers zur Klärung des Vorfalls eingeladen. Wird danach immer noch keine Besserung des Schülerverhaltens festgestellt, ist die Schulleitung berechtigt, den Unterrichtsvertrag des jeweiligen Schülers zu kündigen.
Paragraph 3:
Eltern haften für die von ihren Kindern verursachten Schäden, einzeln bei alleiniger Verantwortung oder gemeinschaftlich bei Beteiligung von mehreren Schülern.
Paragraph 4:
Der Schüler ist verpflichtet, die Schulordnung einzuhalten und an den regelmäßigen Übungen und Tests teilzunehmen. Ferner hat er seine Hausaufgaben zu erledigen, den Unterrichtsstoff zu lernen und die Schulutensilien mitzubringen.
Paragraph 5:
Änderungen der angegebenen Anschrift und Telefonnummer sind der Schulleitung mitzuteilen.
Paragraph 6:
Es ist den Schülern nicht erlaubt, scharfe Gegenstände oder solche, mit denen sie sich selbst oder anderen Schülern Verletzungen zufügen können, zur Schule mitzubringen.
Paragraph 7:
Während der Pause sind gefährliche und gewalttätige Spiele, sowie Schlagen, Stoßen, Kämpfen, Fußballspielen, Wegwerfen von Müll, Beschmutzen der Wände oder Beschädigung von Gegenständen und Einrichtung der Schule, verboten.
Paragraph 8:
Im Falle eines Unfalls innerhalb der Schule, wird der verletzte Schüler in die Notaufnahme gebracht. Der Erziehungsberechtigte wird von der Schulleitung über Unfall informiert, sofern ihr die Kontaktaufnahme möglich ist.
Paragraph 9:
Ist ein Schüler an einer ansteckenden oder gefährlichen Krankheit erkrankt, so darf er solange nicht mehr am Unterricht teilnehmen, bis er eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, die seine Genesung bestätigt.
Paragraph 10:
Die Schüler sollten 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein. Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten ist eine Teilnahme am Unterricht nicht mehr gestattet.
Paragraph 11:
Die Vereinsleitung ist berechtigt, den Monatsbeitrag vom Bankkonto des Erziehungsberechtigten abzubuchen. Paragraph 12: Eine Kündigung des Vertrags erfolgt schriftlich binnen einer Frist von mindestens 6 Wochen vor Ende des Schulsemesters. Der Vertrag endet automatisch bei Vollendung aller geplanten Unterrichtsstufen und Erlangung des Abschlusses der höchsten Stufe. Die Schulleitung ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, wenn die für einen geordneten Unterricht nötigen Rahmenbedingungen wie geeignete Räumlichkeiten und/oder kompetentes Lehrpersonal fehlen, oder fällige Beträge seitens des Erziehungsberechtigten nicht beglichen werden.